Rechtspraktikantenbewilligung
Das Präsidium der Anwaltskommission erteilt Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. a BGFA, die das für die Zulassung zur Anwaltsprüfung erforderliche Praktikum absolvieren, die Bewilligung, unter Verantwortung einer im Kanton Thurgau oder in einem Kanton, mit dem eine Gegenrechtsvereinbarung besteht, im Anwaltsregister eingetragenen Anwältin oder eines Anwaltes vor den thurgauischen Gerichten aufzutreten. Die Bewilligung ist in der Regel auf drei Jahre befristet.