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Anwaltswesen

Anwaltskommission

Organisation

Die Anwaltskommission besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, vier Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Diese werden durch den Regierungsrat aus Vorschlägen des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und des Thurgauischen Anwaltsverbandes für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. 

Zuständigkeit