Anwaltskommission
Organisation
Die Anwaltskommission besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, vier Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Diese werden durch den Regierungsrat aus Vorschlägen des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und des Thurgauischen Anwaltsverbandes für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Zuständigkeit
- Zulassung zur Anwaltsprüfung, Durchführung der Prüfung und Erteilung des Anwaltspatentes
- Entzug des Anwaltspatentes
- Durchführung von Disziplinarverfahren unter Vorbehalt der Disziplinarbefugnisse der mit der Sache befassten Behörden
- Entbindung vom Anwaltsgeheimnis
- Führung des kantonalen Anwaltsregisters