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Anwaltswesen

Anwaltsregister

Rechtsanwälte, die Parteien vor Gericht vertreten wollen, müssen sich im Anwaltsregister des Kantons eintragen, in dem sie ihre Geschäftsadresse haben. Sind sie eingetragen, dürfen sie in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung als Parteivertreter vor Gericht auftreten.

Eingetragen wird nur, wer über ein kantonales Anwaltspatent verfügt, das aufgrund eines - im Gesetz näher umschriebenen - juristischen Studiums, eines mindestens einjährigen Praktikums und eines Examens über die theoretischen und praktischen Kenntnisse erteilt wurde. Personen, die am 1. Juni 2002 bereits über ein kantonales Anwaltspatent verfügten, sind im Anwaltsregister einzutragen, wenn sie nach bisherigem Recht in den andern Kantonen eine Berufsausübungsbewilligung erhalten hätten.

Das Anwaltsregister wird von der Anwaltskommission geführt. Es ist öffentlich.

Für die Eintragung ins Anwaltsregister sind folgende Unterlagen einzureichen:

Eintrag_ins_Anwaltsregister

EU oder EFTA Anwaltsliste

Neben dem Anwaltsregister führt die Anwaltskommission eine öffentliche Liste von Rechtsanwälten aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA, die eine Geschäftsadresse im Kanton Thurgau haben und in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten dürfen.

Für die Eintragung in die EU/EFTA-Liste sind folgende Unterlagen einzureichen:

Eintrag_in_EU_EFTA-Liste

Anwaltsregister anderer Kantone

Die Links zu den Anwaltsregistern aller Kantone finden Sie hier: SAV Anwaltsregister.

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