Rekurskommission in Anwaltssachen
Organisation
Die Rekurskommission in Anwaltssachen besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Diese werden durch den Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Zuständigkeit
Die Rekurskommission in Anwaltssachen beaufsichtigt die Geschäftsführung der Anwaltskommission und beurteilt kantonal letztinstanzlich Rechtsmittel gegen Entscheide der Anwaltskommission. Sie besitzt richterliche Unabhängigkeit.