Rechenschaftsberichte
Gestützt auf § 6 Abs. 4 des Anwaltsgesetzes erstattet die Anwaltskommission der Rekurskommission in Anwaltssachen jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Gestützt auf § 6 Abs. 4 des Anwaltsgesetzes erstattet die Anwaltskommission der Rekurskommission in Anwaltssachen jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.