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Anwaltswesen

Die Parteien sollten im Gerichtsverfahren auf einen fachlich kompetenten Beistand zählen können, dem sie voll vertrauen und deshalb ihre Verhältnisse uneingeschränkt offenlegen können. Auch das Gericht ist an einer fachkundigen Vertretung interessiert, die zu einer effizienten Rechtsprechung beiträgt und ihre besondere Stellung im Prozess nicht zu verfahrensfremden Zwecken missbraucht. 
    
Die berufsmässige Vertretung vor Gericht ist deshalb grundsätzlich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Diese haben nach einem juristischen Universitätsstudium, nach einem Praktikum und nach bestandener Prüfung die Bewilligung zur Berufsausübung als Rechtsanwalt (kantonales Anwaltspatent) erhalten. 
    
Die Ausübung des Anwaltsberufes steht unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch die Anwaltskommission und die Rekurskommission in Anwaltssachen ausgeübt, die richterliche Unabhängigkeit besitzen.